AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen
zwischen der Firma PowerPrint und dem Auftraggeber. Mit der
Auftragserteilung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweichungen
von unseren AGB`s bedürfen der Schriftform mit Unterschrift vom Inhaber
PowerPrint und vom Auftraggeber. Sollten Teile dieser allg.
Geschäftsbedingungen ungültig werden, bleiben die übrigen Teile unberührt.
2.Angebote
Angebote sind bezüglich der Preise, Menge und Lieferzeit freibleibend und
unverbindlich. Verbindlich werden Angebote nur dann, wenn diese die
Unterschrift des Geschäftsinhabers von PowerPrint tragen, längstens jedoch 4
Wochen ab dem Tag der Angebotsabgabe. Die Rechnungsstellung erfolgt
jeweils nach der tatsächlichen im Auftrag gegebenen Seitenzahlen und
Auflagenhöhen des Auftrages.
3.Preise
Grundlage für Rechnungen ist die aktuelle Preisliste, die im allgemeinen
halbjährlich neu erscheint. Alle angegebenen Preise in der Preisliste beinhalten
bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zwischenzeitlich eingetretene
Preiserhöhungen, Fehler und irrtümliche Angaben in anderen
Preisveröffentlichungen (z.B. Internet, Preise in Flyrs usw.) berechtigen nicht zu
Abzügen jeder Art. PowerPrint behält sich Vorauszahlungen vor, insbesondere
bei Neukunden, Rechnungen, auch Sammelrechnungen.
4.Auftragsannahme
Alle Aufträge werden erst mit der Unterschrift und Adresse des Auftragsgebers
bearbeitet.
Bei e-mail-Aufträgen muss in jedem Fall die komplette Adresse mit
Rückrufnummer im e-mail angegeben werden. Bei Neukunden behalten wir uns
die Identitätsprüfung des Auftraggebers vor. Zur Einrichtung eines Kundenkonto
wird bei Neukunden eine schriftliche Bestellung mit Angabe der
bezugsberechtigten Personen, die auf das Kundenkonto Rechnungen erstellen
können, benötigt.
PowerPrint setzt bei jeden Auftrag voraus, dass der Auftraggeber im Besitz der
Kopier- und Reproduktionsrechte ist. Bei Verletzungen des Urheberrechtes
haftet in jeden Fall der Auftraggeber. Die Ausführung von Aufträgen mit
nationalsozialistischen, illegalen und moralisch bedenklichen Inhalten lehnt
PowerPrint ab.
5.Lieferung
Eventuelle vereinbarte Termine für die voraussichtliche Fertigstellung der
Aufträge sind keine zugesicherten Festtermine. Festtermine bedürfen immer
der Schriftform mit Unterschrift des Geschäftsinhabers von PowerPrint.
Lieferzeiten durch Post oder Paketdienste werden in der Terminvereinbarung
nicht berücksichtigt. Lieferkosten durch Post oder Paketdienste werden
gesondert in Rechnung gestellt. Wir garantieren bei Frachtaufträgen eine
versandgerechte Verpackung nach AGB der jeweiligen Post, bzw.
Paketdienste. PowerPrint haftet nicht bei Verlust bei verspätetem Eintreffen der
Ware oder Beschädigung. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind hierbei
ausgeschlossen.
6.Reklamationen
Reklamationen hinsichtlich der Menge und Beschaffenheit der von PowerPrint
gelieferten Waren sind unverzüglich bzw. möglichst sofort nach Erhalt der Ware
vorzubringen. Eine Über- bzw. Unterlieferung von 2 % der Menge gilt bei
größeren Stückzahlen als branchenüblich und berechtigt nicht zur Reklamation.
Andere Mängel sind PowerPrint nach Erhalt der Ware durch den Auftraggeber
innerhalb einer Frist von 5 Werktagen mitzuteilen. Wurde der Gegenstand der
Reklamation nachweislich von PowerPrint verursacht, ist die zu reklamierende
Ware auf eigene Kosten komplett an Joh.-G.-Gutenberg-Str. 28 82140
Olching zurückzusenden, wobei der Auftraggeber PowerPrint die Möglichkeit
zur Nachbesserung bzw. zur Nachproduktion mit einer angemessenen
Lieferzeit einräumen muss. Bei berechtigten Reklamationen werden die
ausgelegten Rücklieferkosten durch Post oder Paketdienst erstattet. Geht aus
der gelieferten reklamierten Ware hervor, dass diese zu einem bestimmten
Termin erstellt wurde, so wird eine Reklamation nur dann bearbeitet, wenn dies
vor diesen Termin liegt.
Weitere Schadensansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
Technisch bedingt stellen folgende Druck- bzw. Kopienarten kein Grund zur
Reklamation dar:
Bei schwarz/weiß-Kopien kann es bei kontrastarmen, farbigen oder grau
angelegten Vorlagen/Dateien zu ungleichmäßiger Flächendeckung der
Druckfarbe kommen.
Bei Farblaserkopien kann es zu Farbabweichungen kommen. Bei montierten
Papiervorlagen können Ränder oder Schatten auf den Kopien entstehen. Bei
doppelseitigen Kopien kann ein Versatz (Passgenauigkeit des
Vorderseitendruck zum Rückseitendruck) von bis zu 5 mm entstehen. Dies
ist technisch bedingt und stellt kein Reklamationsgrund dar.
Doppelseitige Kopien werden als zwei Kopien berechnet. Die dabei
entstandene Papierersparnis wird dem Auftraggeber nicht vergütet bzw.
verrechnet, wenn nicht ausdrücklich eine Preisangabe in der Preisliste auf
einen doppelseitigen ermäßigten Druckpreis hinweist.
Technisch bedingt stellen folgende Schneidearbeiten kein Grund zur
Reklamation dar:
Eine Toleranzmaß von bis zu 2 mm bei Schneideaufträgen gilt für alle in
Auftrag gegebenen Druckaufträge.
Reklamation bezüglich Laufeigenschaften von gestelltes Kundenmaterial ,
sowie Sondermaterialien:
Vom Auftraggeber gestelltes Kundenmaterial (z.B. vorgedruckte Briefbögen,
Karten etc.) kann keine Laufeigenschaft an unseren Druckern zugesichert
werden. Dies kann zu Mehrverbrauch am Kundenmaterial oder zum
fehlerhaften Druck führen. Wir übernehmen keinen Ersatz an Fehlern im
Druck oder Material, die durch gestelltes Material verursacht werden. Kommt
es (bei Selbstbedienung in unseren Kopierladen) zu Schäden an Maschinen,
die durch mitgebrachtes Material verursacht wurden, geht die Haftung durch
die verursachten Schäden für Reparaturen an der Maschine an den
Auftraggeber über.
Vorlagenbeschaffenheit:
Dokumentenvorlagen sollten möglichst ohne Risse, Knicke, Falz, Eselsohren
oder Wellen (bei Laserdruck) sein. Bei solchen Vorlagen können
Beschädigungen am Dokument entstehen. Ebenfalls ist ein fehlerfreier Druck
(Kopie) nicht mehr gewährleistet. Bei Vorlagenwechslern verursachen diese
Vorlagen Doppel- bzw. Fehleinzüge. Teilabbildungen in der Kopie sowie
fehlerhafte Sortierreihenfolge können die Folge sein.
Keinesfalls dürfen sich zwischen den Vorlagen Heft- oder Büroklammern,
Haftnotizen, sich lösende Klebe- oder Korrekturbandstreifen befinden. Als
Folge können Geräte defekte, beschädigte Vorlagen, sowie fehlerhaft Kopien
sein.
Schlecht gelochte bzw. perforierte, verschiedenformatige, sowie sehr glatte
Oberflächenbeschaffenheit von Vorlagen sollten ebenfalls aus oben
genannten Gründen vermieden werden.
Kopiertechnisch bedingt werden Kopien, bzw. Drucke mit einen weißen Rand
von ca. 3 - 5 mm (je nach Maschinentyp) gedruckt. Vorlagen ohne weißen
Rand (randlose Vorlagen) werden demnach einen weißen nicht druckbaren
beschnittenen Rand im Druck bzw. Kopie aufweisen.
EDV-Vorlagen (Dateivorlagen):
Grundsätzlich können alle elektronischen aufbereiteten EDV-Vorlagen (PDF-
Dateien wie Word, Corel etc., und Bildformate wie TIF, JPG etc.), durch das
Öffnen am Computersystem, durch fehlende oder fehlerhafte Schriften,
durch fehlende oder fehlerhafte
Bilder/Grafiken/Verknüpfungen/Sonderzeichen, durch die Übermittlung übers
Netzwerk und durch Umrechnen von PostScript auf maschinenlesbare Daten
(RIP-Vorgang) Fehler im Druckbild, in der Auflösung und in der
Vollständigkeit entstehen. In diesen Zusammenhang ist eine durch den
Auftraggeber unverzichtbar. Für Fehlerdrucke, die ohne oder durch
mangelhaftes Korrekturlesen durch den Auftraggeber entstehen bzw.
entstanden sind, haftet der Auftraggeber.
7.Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen
aus der bestehenden Geschäftsverbindungen bleibt die Ware Eigentum von
PowerPrint. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftragsgebers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, ist PowerPrint berechtigt, die
Ausführungen weiterer Aufträge abzulehnen, unabhängig von einer etwaigen
bereits erfolgten Auftragsbestätigung. Des weiteres ist Powerprint zur
Rücknahme der bereits gelieferten Waren berechtigt. Der Auftraggeber ist in
diesem Falle zur Rücklieferung der Waren auf eigene Kosten verpflichtet.
Dies entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht.
8.Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug
zahlbar. Teilzahlungen sind nicht gestattet, Schecks gelten erst nach ihrer
Einlösung und Gutschrift als Zahlung.
9.Gerichtsstand und Teilwirksamkeit
Gerichtsstand ist München. Sollte eine der Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der
Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen
Sinn möglichst nahe kommt.
Stand: 25.06.2016